Was ist erlaubt?

Health Claim Verordnung

Gesundheitsbezogene Angaben bei Olivenöl: Was ist erlaubt?

Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 regelt EU-weit die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, um Verbraucher vor irreführenden Informationen zu schützen.

Für Olivenöl sind insbesondere die in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 festgelegten gesundheitsbezogenen Angaben relevant.

So dürfen Hersteller beispielsweise darauf hinweisen, dass der Ersatz gesättigter Fette durch einfach ungesättigte Fettsäuren im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels beiträgt.

Zudem ist es erlaubt, auf den Gehalt an Polyphenolen hinzuweisen, die nachweislich die Blutfette vor oxidativem Stress schützen.

Wichtig ist, dass solche gesundheitsbezogenen Angaben nur gemacht werden dürfen, wenn das Produkt die spezifischen Kriterien erfüllt, die in den entsprechenden Verordnungen festgelegt sind.

Dazu gehört unter anderem ein Mindestgehalt an bestimmten Inhaltsstoffen wie Polyphenolen.

Zudem müssen die Angaben klar, wahrheitsgemäß und für den Verbraucher verständlich sein.

Hersteller und Händler sollten sich daher genau mit den rechtlichen Vorgaben vertraut machen, um sicherzustellen, dass ihre Produktkennzeichnungen den EU-Vorschriften entsprechen.

Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung können zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.

Weitere Informationen und Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung finden sich auf den Webseiten der zuständigen Behörden, wie beispielsweise des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).